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BVerwG, 24.08.1956 - I B 94.56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Widerruflichkeit einer Gebrauchserlaubnis - Aufstellen eines Verkaufsstandes auf Straßengelände als Gemeingebrauch - Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages und Mitwirkung des Eigentümers bei Einräumung einer über den Gemeingebrauch hinausgehenden Nutzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.03.1956 - I A 50/55
- BVerwG, 24.08.1956 - I B 94.56
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.11.1955 - V ZR 162/54
Standgeld für Straßenverkaufsstand
Auszug aus BVerwG, 24.08.1956 - I B 94.56
Soweit in dem vom Kläger angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1955 (NJW 1956 S. 104) die Möglichkeit anerkannt sein sollte, eine Sondernutzung an einer öffentlichen Sache ausschließlich durch privatrechtliche Regelung zu begründen, vermag der Senat dem für Fälle vorliegender Art nach den in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannten Grundsätzen über das Recht der öffentlichen Sachen nicht zu folgen.
- BVerwG, 14.03.1957 - I C 16.55
Rechtsmittel
Da diese Regelung den Gemeingebrauch, der als Rechtsinstitut dem öffentlichen Recht angehört, zwangsläufig beeinträchtigt, ist sie auch - unbeschadet etwaiger zivilrechtlicher Bestandteile (vgl. dazu Urteil des BGH vom 14. Juli 1956, BGHZ 21, 319) - öffentlich-rechtlicher Natur(Beschluß des erkennenden Senats vom 24. August 1956 - BVerwG I B 94.56 -). - BVerwG, 25.09.1956 - I B 113.56
Widerruf einer sogenannten Gebrauchserlaubnis für das Aufstellen eines …
Es erscheint dem erkennenden Senat nach den in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannten Grundsätzen nicht zweifelhaft, daß das Aufstellen eines Verkaufsstandes auf Straßengelände jedenfalls unter den vom Berufungsgericht festgestellten örtlichen Verhältnissen nicht unter den Gemeingebrauch fällt (vgl. auch Beschluß des Senats vom 24. August 1956 - BVerwG I B 94.56-). - BVerwG, 11.10.1957 - I B 82.57
Zulässigkeit einer Benutzung von öffentlichen Wegen zu anderen als …
Sie werfen keine klärungsbedürftigen grundsätzlichen Rechtsfragen mehr auf (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 24. August 1956 - BVerwG I B 94.56 - und vom 25. September 1956 - BVerwG I B 113.56 -, GewArch. 1956 S.242 [Leitsatz]).